PROTECTHOR unterstützt Träger und Einrichtungen mit geschultem Personal, klarer Struktur und deeskalierendem Vorgehen – immer mit dem Ziel, junge Menschen, Mitarbeitende und Dritte zu schützen.
In der Jugendhilfe entstehen Situationen, die Einrichtungen personell, organisatorisch und emotional stark fordern können. Besonders bei Eigen- oder Fremdgefährdung, herausforderndem Verhalten oder freiheitsentziehenden Rahmenbedingungen braucht es Menschen, die ruhig bleiben, Grenzen respektvoll sichern und bestehende Fachkräfte entlasten.
PROTECTHOR unterstützt in solchen Situationen mit geschultem Personal, das auf Deeskalation, Präsenz und verhältnismäßiges Handeln ausgerichtet ist.
Unser Ansatz basiert auf Deeskalation, Verhältnismäßigkeit und Respekt. Körperliche Begrenzungen oder Eingriffe dürfen niemals Routine sein. Sie kommen nur dann in Betracht, wenn sie erforderlich, abgestimmt und verhältnismäßig sind. Ziel ist immer, Situationen frühzeitig zu erkennen, zu beruhigen und sichere Abläufe zu schaffen.
Unterstützung im Rahmen individueller Maßnahmen – Begleitung bei Kindern und Jugendlichen mit besonderem Schutz- und Betreuungsbedarf. Einsatz erfolgt orientiert an vorhandenen Konzepten, Vorgaben und ggf. vorliegenden Beschlüssen gemäß § 1631b BGB.
Unterstützung bei angespannten oder eskalationsgefährdeten Situationen. Ziel ist die Prävention von Eigen- und Fremdgefährdung durch Präsenz, Deeskalation und strukturiertes Eingreifen – mit geringstmöglicher körperlicher Intervention.
Personelle Entlastung für Einrichtungen mit akutem Bedarf. Geschultes Unterstützungspersonal arbeitet eng mit pädagogischen Fachkräften zusammen und übernimmt keine fachliche Gesamtverantwortung.
Mit Träger oder Einrichtungsleitung – vertraulich und ohne Verpflichtung.
Bedarf, Verantwortlichkeiten und institutionelle Vorgaben werden besprochen.
Unser Vorgehen orientiert sich am pädagogischen Gesamtkonzept der Einrichtung.
Geeignete Mitarbeitende werden ausgewählt und gezielt eingewiesen.
Einsatz vor Ort mit nachvollziehbarer Dokumentation und Nachbesprechung.
Unsere Unterstützung erfolgt stets im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben, der einrichtungsbezogenen Konzepte und der mit dem Träger abgestimmten Verantwortlichkeiten. Pädagogische Entscheidungen und fachliche Gesamtverantwortung verbleiben bei den zuständigen Trägern und Fachkräften.